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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen ProRent, Horberstr. 51, 71083 Herrenberg (nachfolgend "Vermieter") und dem Kunden (nachfolgend "Mieter") geschlossen werden.

Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung von Fahrzeugen durch den Vermieter an den Mieter für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt.

Die genaue Bezeichnung des Mietfahrzeugs ergibt sich aus dem Mietvertrag. Der Vermieter behält sich das Recht vor, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, wenn das gebuchte Fahrzeug aus unvorhersehbaren Gründen nicht verfügbar ist.

3. Mietdauer und Rückgabe

Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Mieter und endet mit der Rückgabe des Fahrzeugs an den Vermieter. Die genauen Zeiten werden im Mietvertrag festgehalten.

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, für jede angefangene Stunde eine zusätzliche Gebühr gemäß der aktuellen Preisliste zu berechnen.

Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich. Überzogene Stunden oder Kilometer werden auf dem Rückgabeprotokoll gelistet sowie nachträglich in Rechnung gestellt.

Das Fahrzeug ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde, mit Ausnahme der normalen Abnutzung. Das Fahrzeug ist mit vollem Tankstand zurückzugeben. Bei übermäßiger Verschmutzung (innen sowie außen) kann der Vermieter eine zusätzliche Reinigungsgebühr erheben. Fehlender Kraftstoff wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand und mit vollem Tankstand zurückzugeben.

Übermäßige Verschmutzungen (innen sowie außen) sind vom Mieter vollständig zu beheben. Zusätzliche Reinigungskosten oder fehlender Kraftstoff werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

4. Mietpreis und Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Vermieters oder nach individuellen Vereinbarungen, die im Mietvertrag festgehalten werden.

Die Mietzahlung ist fällig bei der Abholung des Fahrzeuges. Die Mietzahlung erfolgt bar oder per Kartenzahlung.

Im Mietpreis sind in der Regel eine bestimmte Anzahl von Kilometern enthalten. Für jeden darüber hinausgehenden Kilometer wird eine zusätzliche Gebühr gemäß der aktuellen Preisliste berechnet.

Der Mietpreis ist bei Fahrzeugübernahme in voller Höhe zu entrichten. Die Mietzahlung erfolgt bar oder per Kartenzahlung.

Bei Anmietung ist eine Kaution zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution beträgt 100,- € für Anhänger und 150,- € für Transporter. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs zurückerstattet, sofern keine Ansprüche des Vermieters bestehen.

5. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich:

  • Das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften zu beachten
  • Das Fahrzeug nur für den vereinbarten Zweck zu nutzen
  • Das Fahrzeug nicht an Dritte weiterzugeben oder weiterzuvermieten
  • Das Fahrzeug ausschließlich in Deutschland zu nutzen
  • Keine baulichen Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen
  • Bei Unfällen oder sonstigen Schäden den Vermieter unverzüglich zu informieren
  • Bei Verkehrsunfällen die Polizei hinzuzuziehen
  • Das Fahrzeug bei längeren Standzeiten gegen Diebstahl zu sichern
  • Im Fahrzeug nicht zu rauchen
  • Keine leicht entzündlichen, giftigen oder gefährlichen Stoffe zu befördern
  • Das Fahrzeug nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln zu führen
  • Das Fahrzeug darf nicht für illegale Zwecke genutzt werden
  • Der Mieter versichert, dass er das Fahrzeug nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel führen wird

Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit am Fahrzeug entstehen, es sei denn, er weist nach, dass ihn kein Verschulden trifft.

Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellten, Beifahrer oder sonstige, durch oder über den Mieter mit dem Fahrzeug in Berührung gekommene Dritte schuldhaft verursacht worden sind.

Das Mindestalter für die Anmietung beträgt 18 Jahre. Der Mieter muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und versichert, dass seine Fahrerlaubnis nicht entzogen oder vorläufig entzogen ist und kein Fahrverbot besteht. Für Transporter ist mindestens die Führerscheinklasse B erforderlich. Für Anhänger ist je nach Gesamtgewicht die Führerscheinklasse B (bis 750 kg) oder BE (über 750 kg) erforderlich.

6. Versicherung und Haftung

Das Fahrzeug ist vollkaskoversichert. Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt je nach Fahrzeugtyp:

  • Transporter (Renault Trafic, Ford Transit Custom, Opel Movano): 450,- €
  • Anhänger (Kofferanhänger, Planenanhänger): 250,- €

Haftungsreduzierung gegen Aufpreis: Der Mieter hat die Möglichkeit, gegen einen zusätzlichen Aufpreis die Selbstbeteiligung zu reduzieren oder vollständig auszuschließen:

Für Transporter:

  • Haftungsreduzierung Basic (10,- € pro Tag): Reduziert die Selbstbeteiligung auf 250,- €
  • Haftungsreduzierung Premium (15,- € pro Tag): Reduziert die Selbstbeteiligung auf 100,- €
  • Vollständiger Haftungsausschluss (20,- € pro Tag): Keine Selbstbeteiligung im Schadensfall (ausgenommen sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz)

Für Anhänger:

  • Haftungsreduzierung Basic (5,- € pro Tag): Reduziert die Selbstbeteiligung auf 150,- €
  • Vollständiger Haftungsausschluss (10,- € pro Tag): Keine Selbstbeteiligung im Schadensfall (ausgenommen sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz)

Die Haftungsreduzierung oder der Haftungsausschluss muss bei Anmietung des Fahrzeugs vereinbart und bezahlt werden. Eine nachträgliche Vereinbarung ist nicht möglich.

Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die Einhaltung der bestehenden Verordnungen und Gesetze, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, während der Nutzung des Fahrzeuges ist ausschließlich Sache des Mieters. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren oder sonstigen Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße gegen den Vermieter erheben.

7. Verhalten bei Verkehrsunfällen

Wird der Mieter während der Nutzung des Fahrzeuges verschuldet oder unverschuldet an einem Verkehrsunfall, Wildschaden, Brand oder Ähnliches verwickelt, so hat er unverzüglich für eine polizeiliche Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenshergangs zu sorgen.

Der Mieter hat dem Vermieter ferner einen schriftlichen Unfallbericht ggfs. mit Unfallskizze zu übergeben. Der Mieter hat darin auch Namen und Adresse der Beteiligten und Zeugen schriftlich festzuhalten.

Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die aufgrund von Bedienungsfehlern, Überbeanspruchung oder Verletzung sonstiger Pflichten während der Mietzeit zurückzuführen sind.

Wird bei der Rückgabe des Fahrzeuges ein Schaden festgestellt, der in diesem Vertrag bzw. im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt wurde, so wird vermutet, dass der Mieter den Schaden zu vertreten hat, es sei denn er weist nach, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des Fahrzeuges bestanden hat.

8. Stornierung und Kündigung

Bei Stornierung einer Buchung durch den Mieter fallen folgende Gebühren an:

  • Bis 7 Tage vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises
  • Bis 3 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
  • Weniger als 3 Tage vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
  • Bei Nichtabholung ohne Stornierung: 100% des Mietpreises

Beide Vertragsparteien können den Mietvertrag außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere einer der folgenden Fälle:

  • Gegen den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
  • Mangelnde Pflege des Fahrzeuges
  • Unsachgemäßer oder unrechtmäßiger Gebrauch
  • Vorsätzliche Beschädigung des Mietfahrzeugs
  • Der Versuch, einen am Mietfahrzeug entstandenen Schaden schuldhaft zu verschweigen oder zu verbergen
  • Nutzung des Mietfahrzeuges bei der oder zur Begehung vorsätzlicher Straftaten
  • Gegen den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
  • Mangelnde Pflege des Fahrzeuges
  • Unsachgemäßer oder unrechtmäßiger Gebrauch
  • Vorsätzliche Beschädigung des Mietfahrzeugs
  • Der Versuch, einen am Mietfahrzeug entstandenen Schaden schuldhaft zu verschweigen oder zu verbergen
  • Nutzung des Mietfahrzeuges bei der oder zur Begehung vorsätzlicher Straftaten

Stellt der Mieter einen Defekt am Fahrzeug fest, der die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges erheblich einschränkt und Reparaturen im größeren Umfang erforderlich macht, so hat er den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Kann der Defekt durch kurzfristige Reparaturen nicht sofort behoben werden, so haben beide Vertragsparteien das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Mieter bleibt zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Eintritt des Defekts verpflichtet.

9. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen oder besondere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters.

Stand: Mai 2025